Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hundetraining 

Geschäftsbedingungen: 

Der Hundekursteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatits, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hundetrainers. 

Vertragsabschluss:

Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung und der Annahme durch die Dogford Academy zustande und bedarf keiner weiteren Form. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr im Voraus.

Zahlung: 

Fälligkeit: Die Rechnungen vom Anbieter sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum und vor der ersten Stunde fällig.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen vom Anbieter sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Abrechnungsmodus. Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu bezahlen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. 

Zahlungsverzug. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist der Anbieter auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann der Anbieter selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen. . 

Eine Rückzahlung der Kursgebühr oder auch eines Teiles der Kursgebühr nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. 

Besondere Leistungsarten: 

Gültigkeit der 5er Karte. Diese hat eine Gültigkeit von 6 Monaten 

Gültigkeit der 10er Karte. Diese hat eine Gültigkeit von 8 Monaten ab der ersten Unterrichtsstunde. 

Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit 

Alleintraining und Abholung 

Die Abholung und das Training des Hundes ohne Anwesenheit der Halterin/des Halters erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch und eigenes Risiko des Auftraggebers. Die Trainerin verpflichtet sich u einem sorgfältigen, artgerechten Umgang mit dem Tier nach besten Wissen und Gewissen. Für Schäden am Tier oder durch das Tier während der Abholzeit und das Trainings, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Trainerin zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber versichert, dass das Tier über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt und keine bekannten Risiken (z.B. schwere gesundheitliche Einschränkungen) verschwiegen wurden. Die Übergabe und Rückgabe des Hundes erfolgt an einem zuvor vereinbarten Ort. 


 Tierärztliche Versorgung im Notfall 

Sollte es im Rahmen des Trainings zu einer Verletzung des Hundes kommen, wird – sofern Halter:in nicht erreichbar ist - ein Tierarzt aufgesucht. Die Kosten trägt der/die Halter:in. 

Absage von Terminen. Kann eine Trainingseinheit vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so muss diese spätestens 48 Stunden zuvor abgesagt werden. Ansonsten wird die jeweilige Trainingseinheit in Rechnung gestellt. 

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für den Anbieter unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen beim Anbieter oder den Auftragnehmern des Anbieters– verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat der Anbieter den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Bei unentschuldigtem Fernbleiben des Auftraggebers, ist die Dogford Academy nicht zum Nachholen der Stunde verpflichtet. Eine Kursstunde entspricht ca. 45 bis 60 Minuten. 

Bei einer dauerhaften Abgabe des Hundes – unabhängig von Gründen wie Krankheit, Verhaltensauffälligkeiten, persönlichen Umständen des Halters oder sonstigen Motiven – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen. Dies gilt sowohl für Einzelstunden als auch für Mehrfachkarten oder Gruppenkurse.


 

Haftung: 

Es ist nicht gestattet, während des Hundekurses Aufzeichnungen zu machen, egal welcher Art. Lediglich dem Veranstalter ist es genehmigt, Film oder Fotoaufzeichnungen zu erstellen, die zu Schulungs- und Präsentationszwecken verwendet werden dürfen. §9 Datenschutz gemäß DSGVO / Bild- und Videoaufzeichnungen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden , dass von ihm und seinem Hund während der Trainingseinheiten Bild- und/oder Videoaufnahmen erstellt wird und dieses für die öffentliche Berichterstattung auf der Internetseite www.dogfordacademy.de, Für PR-Maßnahmen in sozialen Medien (Facebook, Instagram, TikTok), sowie bei Vorträgen und Seminaren verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

Die Dogford Academy gibt dem Kunden keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Kunden. Die Dogford Academy behält sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Trainings, ein Mensch-Hund-Team auszuschließen. Der Veranstalter ist berechtigt einen Teilnehmer vom Training auszuschließen, oder den Kurs abzubrechen, wenn der Teilnehmer den Betrieb wiederholt oder erheblich stört, bzw. die Gebote der Höflichkeit im Umgang miteinander nicht beachtet. Im Falle eines Ausschlusses, oder Trainingsabbruchs durch den Veranstalter oder dem Teilnehmer werden Kursgebühren nicht zurückerstattet. Der Kunde / die Kundin wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Trainings (Kurse) kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Kursinhalte in Alltagssituationen unterstützt bzw. hergestellt werden. 

AGB-Aktualisierung 

Ich behalte mir vor, die AGB bei Bedarf anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Homepage einsehbar und gilt bei Weiterführung des Trainings als akzeptiert. 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben 

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